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STECKBRIEF

Regelungsregime

Zum Wort

Die bei­den Glieder des Kompositums ‘Regelungsregime’ kom­bi­nie­ren zwei Ausdrücke aus dem Feld des Lenkens, Leitens, Steuerns und Führens.

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1. Diskurs der französischen Physiokraten

Seit Mitte des 18. Jahrhunderts wurde régime régle­men­taire im Diskurs der fran­zö­si­schen Physiokraten ver­wen­det. Gemäß die­ser Lehre sollte sich die Wirtschaft einer natür­li­chen Ordnung gemäß, frei von staat­li­chen Reglements ent­fal­ten können.

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2. Diskurs des Neoinstitutionalismus / neoliberalen Institutionalismus

Der Ausdruck regle­men­tary regime wird im neo-insti­tu­tio­na­lis­ti­schen Diskurs zu inter­na­tio­na­ler Politik für das Zusammenspiel von Prinzipien, Normen, Regeln und Verfahren in der inter­na­tio­na­len Staatenkooperation verwendet.

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3. Verwaltungstechnischer Diskurs von Verwaltungswissenschaften und Verwaltungsrecht

Die häu­figste Verwendung des Begriffs Regelungsregime fin­det sich in ver­wal­tungs­tech­ni­schen Kontexten der prak­ti­schen Ausgestaltung pro­ze­du­ra­ler Regelung von Sachbereichen.

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4. Politik- und sozialwissenschaftlichen Diskurs der Governance-Forschung

Im poli­tik- und sozi­al­wis­sen­schaft­li­chen Diskurs der Governance-Forschung ist meist ent­we­der von Regelungsstruktur oder kurz nur von Regime die Rede.

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Zum Wortgebrauch in der Altorientalistik

Im Entstehen

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Kriterien des Begriffs

Im Entstehen

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Empfehlung zum Gebrauch

Für die Wissenschaften Alter Kulturen bie­tet der Begriff des Regelungsregimes eine Möglichkeit, eine Analyseebene anzu­steu­ern, die in die­sem Feld empi­risch rele­vant ist: Regelungen von Sachbereichen, deren Verbindlichkeit weder als expli­zite gesetz­li­che Normen noch ledig­lich als impli­zite Handlungsmuster, habi­tu­elle Gepflogenheiten oder Gewohnheitsrecht bestehen. Vielfach las­sen sich näm­lich soziale Regulierungen im empi­ri­schen Material rekon­struk­tiv aus der Analyse der Organisation von Befugnissen, der Zugängen zu Ressourcen, der insti­tu­tio­nel­len Regularien und der Dokumente zu Verhandlungen und Verträgen bestim­men. Regelungsregime wird als Oberbegriff für alle die­je­ni­gen Strukturen ver­stan­den, die in einem Praxisbereich regu­lie­rend wirk­sam sind und in ihrer Effektivität für die Organisation eines Sachbereichs rekon­stru­iert wer­den können. 

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