ORGANON terminology toolbox (von gr. ὄργανον: Werkzeug) ist ein Instrument zur Orientierung in der Landschaft interdisziplinär relevanter Begriffe und Theorien. Mit wenigen Blicken finden Sie hier einen Überblick über relevante Diskurse, Grundlagentexte und weiterführende Links.
INVENTION
Version 1.2 (10.10.2017; erhalten am: 25.04.2017)
Autor: Christian Barth
- Diskurse und Kontexte
- Literatur zum Begriff
- Weiterführende Links
- Diskurse und Kontexte
- Eine prominente Rolle spielt der Terminus invenire in der antiken Rhetorik, in der die ars inveniendi die Kunst der Gestaltung überzeugender Rede ist. Sie betrifft vor allem das Finden von Argumenten, die eine erwartete Hörerschaft überzeugen sollen (CICERO, De Inventione). [CB]
Quellen:CICERO. Über die Auffindung des Stoffes/De Inventione: Lateinisch – Deutsch. Hrsg. von Theodor Nüßlein. Düsseldorf/Zürich 1998. -
Wie sich bei Francis BACON feststellen lässt, verschiebt sich die Bedeutung des lateinischen inventio in den neuzeitlichen Diskursen über Kunst, Wissenschaft und Technik in Richtung Erschaffung und Entdeckung von etwas Neuem (BACON 1996, 222–223). Inventionen sind nun in den Künsten, den Wissenschaften und der Technik anzutreffen, nicht aber mehr in der Rhetorik, in der bereits Gewusstes (Gefundenes) nur zu überzeugenden Argumenten zusammengefügt wird. [CB]
Quellen:BACON, Francis. The Major Works. Edited with an Introduction and Notes by Brian Vickers. Oxford/New York 1996. -
Seit dem 19. Jahrhundert werden unter Inventionen vor allem Erfindungen verstanden, die von Entdeckungen unterschieden werden (KNEALE 1955). Zudem wird der Erfindungsbegriff seitdem vornehmlich im Kontext technischer Geräte verwendet. In der Technikgeschichte spielt der Begriff der Invention entsprechend seit dem 19. Jahrhundert eine zentrale Rolle. [CB]
Quellen:KNEALE, William C. „The Idea of Invention“. In: Proceedings of the British Academy 41 (1955), 85–108. -
In der Archäologie werden technische Erfindungen als Ausgangspunkte von Innovationsprozessen angesprochen. Da die Inventionsprozesse und ihre Resultate jedoch in der Regel keine Spuren im archäologischen Befund hinterlassen, entziehen sie sich der empirischen Untersuchung. Inventionen sind nur indirekt greifbar, wenn sie zu Innovationen geführt haben, deren raumzeitliche Ausbreitung (Diffusion) sich im archäologischen Befund abzeichnet. Der Innovationsbegriff ist daher im archäologischen Diskurs prominenter als der Begriff der Invention. [CB]
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Der psychologische Diskurs zur Erklärung von Inventionen nimmt auf besondere Fähigkeiten der Kreativität Bezug. Beginnend mit der Renaissance und bis ins 19. Jahrhundert wurde diese Fähigkeit in ihrer höchsten Ausprägung mit einem angeborenen Genius identifiziert (Geniebegriff), über den nur wenige, kreative Personen verfügen. In der neueren Kreativitätsforschung wird die Fähigkeit zu Inventionen im Rahmen der Kognitionswissenschaft untersucht. Das Forschungsprogramm der Creative Cognition verfolgt das Ziel, die kognitiven Prozesse, Zustände, Fähigkeiten und Rahmenbedingungen zu identifizieren, die Kreativität ermöglichen (FINKE, WARD und SMITH 1992). [CB]
Quellen:FINKE, Ronald A., WARD, Thomas B., und SMITH, Steven M. Creative Cognition: Theory, research, and applications. Cambridge (Mass.)/London 1992. -
In der Ökonomie wird auf technische Erfindungen als Ausgangspunkt für technische Innovationen Bezug genommen. Im Unterschied zu Innovationsprozessen umfassen Inventionsvorgänge keine Phasen der (vervielfältigenden) Produktion und der Diffusion. Inventionsvorgänge sind mit der Konstruktion des neuen, funktionstüchtigen Geräts abgeschlossen. Eine Invention kann durch eine Privatperson oder in Unternehmen in Abteilungen der Forschung und Entwicklung erfolgen. Im zweiten Fall sind sie Teil eines unternehmerischen Plans, ein neues Produkt hervorzubringen oder schon vorhandene Produkte zu verbessern. [CB]
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Im juristischen Diskurs zum Patentrecht sind technische Erfindungen Gegenstand rechtlichen Schutzes. Als Patentinhaber erhält der Erfinder das Recht, anderen die Herstellung und Nutzung der Erfindung in einem gewissen Zeitraum zu untersagen. Was als patentierbare technische Erfindung gilt, wird beispielsweise in §1 und §1a des deutschen Patentgesetzes sowie in §52 des europäischen Patentübereinkommens geregelt. [CB]
Quellen:§1, §1a PatG§52 EPÜ - Literatur zum Begriff
- Weiterführende Links
https://www.thoughtco.com/famous-inventions-adhesives-to-automobile-1991227
https://en.wikipedia.org/wiki/Timeline_of_historic_inventions
Zitiervorschlag: Christian Barth, „Invention“, Version 1.2, 10.10.2017, ORGANON terminology toolbox, Berlin: eDoc-Server der Freien Universität Berlin.
DOI: http://dx.doi.org/10.17169/
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